Allgemeine Geschäftsbedingungen der Glaserei Schaumann, Roscheider Str. 1, 54329 Konz; Gilt auch für unsere Facebook Seite.
1. Auftragsannahme
Aufträge gelten von uns als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.Falls keine schriftliche AB erfolgt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.Wir nehmen nur Aufträge zu den nachstehenden Bedingungen an, die daher für alle unsere Lieferungen gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. In keinem Fall wird unser Eigentumsvorbehalt (Ziffer8) eingeschränkt.
2. Preise und Termine
Soweit keine Festpreise vereinbart worden sind, gelten die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise. Von uns genannte Liefertermine sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Verpackung
Für die Verpackung und deren Berechnung sind die jeweiligen Preislisten oder Sondervereinbarungen massgebend. Soweit die Verpackung in unserem Eigentum bleibt, besteht bei nicht Rückgabe ein Anspruch auf Ersatz des Wertes mindestens in Höhe des ausbedungenen Pfandes. Einwegverpackung geht in das Eigentum des Käufers über und wird nicht zurückgenommen.
4. Versand
Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Mit der Übergabe an den Transportführer gehen Gefahr, Bruchrisiko sowie Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Frankolieferung. Bei Anlieferung mit unserem Wagen gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf der befestigten Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen bedeuten nicht die Übernahme einer weiteren Gefahr oder Haftung. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Käufers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen. Wenn die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich wird, erfolgt diese auf Gefahr und Kosten des Käufers. Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Käufers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
5. Gewährleistung
Die von uns verkauften Erzeugnisse sind mit größter Sorgfalt hergestellt. Dennoch können im Einzelfall die Verschiedenartigkeit der Rohstoffe oder andere nicht überwachbare Faktoren das Endprodukt beeinflussen. In Bezug auf solche Einwirkungen wird keine Gewähr übernommen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen im Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sowie lichttechnische und strahlenphysikalischen Abweichungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Entsprechendes gilt für branchenübliche Toleranzen beim Zuschnitt und der Bearbeitung. Produktions- und materialbedingte Erscheinungen wie Interferenzbildungen, Doppelscheibeneffekte, Mehrfachspiegelungen, Relektionsverzerrungen und Anisotropien sind technisch nicht vermeidbar. Öffentliche Funktionsdaten entsprechen den jeweiligen gültigen Normen und den darin festgelegten Messbedingungen. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der Gründe zu erheben. Sie können spätestens bis Ablauf von 2 Tagen nach Erhalt der Ware und ausschließlich für solche Erzeugnisse geltend gemacht werden, die nach Lieferung weder ver- noch bearbeitet noch mit anderen Sachen verbunden worden sind. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir Ersatz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor (z.B. bei Problemen bezüglich Ersatzlieferung) eine andere die Interessen beider Partner angemessenen berücksichtigende Regelung zu treffen. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art (z.B. Wandlung, Minderung, Ersatz für Schäden oder Folgekosten), sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf Mängel der Herstellung beruhen, werden - auch bei Garantieerklärungen der Lieferanten- nur insoweit berücksichtig, wie uns diese Ersatz leisten. Ein völliger Gewährleistungsausschluss ist bei der Lieferung von deklassiertem Material gegeben.Bei Montagen wo unsere Mitarbeiter in Bodenfliesen, die an Wänden befestigt sind, Bohren müssen übernehmen wir keine Gewährleistung auf Abplatzungen oder Beschädigungen der Fliesen- das Risiko trägt alleine der Auftraggeber.
Für durch uns montierte bewegliche Bauteile,wie zum Beispiel Glastüren ,gewähren wie im Baugewerbe üblich eine Garantie von 2 Jahren.
6. Rücktrittsrecht
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Liefertermin um 4 Wochen überschritten wird und eine sodann vom Käufer schriftlich zu setzende zweiwöchige Nachfrist fruchtlos verstreicht. Die Überschreitung des Liefertermins mit einer verhältnismäßig kleinen Teilmenge berechtigt nicht zum Rücktritt. Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt: 1. Unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns oder unseren Lieferanten unmöglich oder unzumutbar machen. 2. Krieg, Streik, Aussperrung und Unregelmässigkeiten in der Rohstoff- und Energiezufuhr sowie alle andern Fälle wesentlicher Betriebsstörungen oder höhere Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten. Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen nach Kenntnis oder zum Rücktritt berechtigten Umstände schriftlich zu erklären. Schadensersatzansprüche im Hinblick auf den Rücktritt sind beiderseitig ausgeschlossen.
7. Zahlung
Rechnungen sind, sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, sofort und ohne Abzug fällig. Schecks gelten erst mit ihrer bedingungslosen Einlösung als Bezahlung. Skontoabzüge sind nur zulässigt, sofern sie vorher vereinbart worden und keine Zahlungsrückstände bestehen. Etwaige Waren- oder Leistungsbeanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über den Basiszinssatz zu verlangen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund wird hierdurch nicht ausgeschlossen.Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungseinstellung und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus sind wir- wenn uns eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners bekannt wird- berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis Zahlung oder Sicherheiten seitens des Käufers geleistet werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten das Eigentumsrecht der Materialien bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen- und Zahlungen ist Trier. Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Trier, soweit die Vereinbarung eines Gerichtsstandes zulässig ist. Es gilt allein deutsches Recht.
10. Vertragergänzungen
Ist eine oder mehrer vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt.
11.Internet
Für Verlinkungen die zu unserer Website führen, übernehmen wir keine Haftung. Für die
Inhalte der Verlinkungen sind alleine die Erzeuger verantwortlich.
12. Abmahnungen
Vor eventuelle Abmahnungen, muss dem Betreiber unserer Internetpräsenz vorher die Möglichkeit der Änderung des Abmahnungsgrundes gewährt werden. Zwecks Schadensbegrenzung.
13. Notverglasungen/Notverschalungen
Bei gleichzeitiger Beauftragung der Reparatur, rechnen wir die Verschalung nach der Versicherungspreisliste der Gothaerversicherung ab. Ansonsten gilt für Notverschalungen außerhalb der Geschäftszeiten folgendes: €190,00 inkl. Mwst. pro notdürftig abgedeckte Fläche zzgl. An-und Abfahrtskosten. Mindestens jedoch € 120,00 inkl. Mwst. pro Einsatz.Bei Verschließung im Notdienst von Ganzglastüren/Ganzglasanlagen wird der tatsächliche Aufwand mit € 99,00 inkl. Mwst/ Std + Material und An- und Abfahrtskosten berechnet. Wir verwenden die original Beschläge und Schließmechanismen der zerstörten Türen.Da wir nicht nachvollziehen können wie die Funktionsweise vorher gegeben war, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
14. Angebote- Auftragsbestätigungen für Versicherungen.
Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind für unsere Kunden stets kostenlos.